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   VG Trier, 29.09.2009 - 2 L 530/09.TR   

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https://dejure.org/2009,63192
VG Trier, 29.09.2009 - 2 L 530/09.TR (https://dejure.org/2009,63192)
VG Trier, Entscheidung vom 29.09.2009 - 2 L 530/09.TR (https://dejure.org/2009,63192)
VG Trier, Entscheidung vom 29. September 2009 - 2 L 530/09.TR (https://dejure.org/2009,63192)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123, VwGO § 80 Abs. 7, AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 2
    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Griechenland, Abänderungsantrag, Änderung der Sachlage, Selbsteintritt, subjektives Recht, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Trier, 29.09.2009 - 2 L 530/09
    Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 -), da einer der dort aufgeführten Ausnahmefälle oder ein vergleichbarer Fall, der zur Unanwendbarkeit des § 34 a Abs. 2 AsylVfG führe, nicht generell bei Rückführungen nach Griechenland anzunehmen sei.
  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2009 - 7 K 4376/07

    Asylrechtliches Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik wegen unzureichender

    Auszug aus VG Trier, 29.09.2009 - 2 L 530/09
    Angesichts der von dem Verwaltungsgericht Frankfurt in das Verfahren 7 K 4376/07.F.A (Urteil vom 8. Juli 2009, veröffentlicht in Juris) eingeführten Erkenntnismittel hält die Kammer diese Auffassung so nicht mehr aufrecht.
  • VG Koblenz, 30.11.2009 - 4 L 1211/09

    Ausnahmefall der zur Untersagung der Abschiebung in den für die Durchführung des

    Die erkennende Kammer geht ebenso wie das Verwaltungsgericht Trier (Beschluss vom 29. September 2009 - 2 L 530/09.TR) davon aus, dass ein Ausnahmefall von der Anwendbarkeit des § 34a Abs. 2 AsylVfG vorliegt und damit dem Antragsteller die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes zu eröffnen ist.
  • VG Trier, 18.05.2010 - 5 L 206/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland,

    Die erkennende Kammer geht - ebenso wie bereits andere Kammern des Gerichts - (vgl. Beschluss der 2. Kammer vom 29. September 2009 - 2 L 530/09.TR - und Beschluss der 1. Kammer vom 09. Februar 2010 - 1 L 50/10.TR) davon aus, dass ein Ausnahmefall von der Anwendbarkeit des § 34 a Abs. 2 AsylVfG vorliegt und damit dem Antragsteller die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes zu eröffnen ist.
  • VG Koblenz, 09.06.2010 - 1 L 671/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, vorläufiger Rechtsschutz,

    Vielmehr spricht auch weiterhin vieles dafür, dass der notwendige Schutz für Asylsuchende in Griechenland, auch im Falle einer Rücküberstellung, dort generell nicht mehr gewährleistet ist und daher die Voraussetzungen zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegeben sind (vgl. hierzu VG Koblenz, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 L 1211/09.KO - esovgrp - VG Trier, Beschl. v. 29. September 2009 - 2 L 530/09.TR - esovgrp - jeweils m.w.N.) [...].
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